Amtlicher Teil
Protokoll über die Gemeinderatssitzung
am 23.02.12 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Großschwabhausen
TOP 1. Niederschrift vom 09.02.12
Die Niederschrift vom 09.02.12 wurde besprochen und wie geschrieben genehmigt.
Beschluss- Nr.: 02/2012
Gesetzliche Anzahl des GR: 12
Davon anwesend: 12
Stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
TOP 4. Beratung zum Bauantrag von Herrn Bennewitz
Der Bauantrag für das Nebengebäude der Familie Bennewitz kann nur unter Einhaltung der Bestimmungen des öffentlichen Rechts insbesondere Bundesemissionsschutzgesetz zugestimmt werden. Es ist sicherzustellen, dass durch die Nutzung bedingte Lärmemission die technischen Orientierungswerte gem. Beiblatt 1 zu DIN 1800 5-1 „Schallschutz im Städtebau“ tags 55 dB (A), nachts 40 bB gewerblich, 45 dB (A) straßenseitig nicht überschritten werden.
Beschluss- Nr.: 04/2012
Gesetzliche Anzahl des GR: 12
Davon anwesend: 12
Stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Ergänzungssatzung – Nr. 1 - Mittelwiesen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Großschwabhausen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetze vom 03. Mai 2005 (BGBl. I S. 1224), vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), vom 05. September 2006 (BGBl. I S. 2098), vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878), vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom
22.03.2012 folgende Ergänzungssatzung erlassen:
§ 1 Örtlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in dem als Anlage 1 beigefügten Plan dargestellt. Hierbei handelt es sich um die Grundstücke 128, 129, 169/1, 945/1, 945/2 und als Anliegerstraße 169/2.
Der Lageplan vom 22.03.12 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
Die im § 1 genannten Außenbereichsflächen werden in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) mit einbezogen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit vom Vorhaben wird nach § 34 BauGB bewertet.
§ 3 Festsetzungen gemäß § 9 BauGB
3.1 In dem als Anlage 1 beigefügten Plan sind Bauflächen festgesetzt.
Für die Flächen wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
3.2 Die baulichen Festsetzungen lauten wie folgt: die Geschossflächenzahl beträgt 2,0, die Grundflächenzahl beträgt 0.4 und als Dachform wird Satteldach festgelegt. Die Bauweise ist Orts- und Umgebungsüblich anzupassen. Zulässig ist die Errichtung von 4 Einzelhäusern, laut eingezeichneter Baugrenzen.
§ 4 Erschließung
Die Erschließung führt über die Flurstücke 165, 102/1, 944 und 976 und ist öffentlich-rechtlich gesichert.
§ 5 Hinweise
Auf dem südlichen Teil der Flurstücken 945/1 und 945/2 ist eine leichte Geländeregulierung notwendig bis 50 cm Geländehöhe.
§ 6 Inkrafttreten
Die Ergänzungssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Anlagen:
1-Plan
2-Verfahrensvermerke
gez. Schaffarzyk den 18.04.12
Bürgermeister
Benutzungsordnung des
Dorfgemeinschaftshaus und anderer Einrichtungen der
Gemeinde Großschwabhausen/Thüringen
Aufgrund der §§ 2, 18, 20 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), geändert durch Art. 6 G.z. Änd. Verwaltungsverfahrensrechtliche und andere Vorschriften vom 25.11.2004 (GVBl. S- 853), druch Art. 7 ThHHStrG vo. 10.3.2005 (GVBl. S. 58) und durch Art. 5 ThürHHBegleitG 2006/2007 vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446) hat der Gemeinderat der Gemeinde Großschwabhausen in seiner Sitzung vom 19.04.12 folgende Miet und Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus beschlossen:
§ 1 Dorfgemeinschaftshaus, Anlagen und Einrichtungen
Die Gemeinde Großschwabhausen regelt die Nutzung folgender Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen mit dieser Benutzungsordnung:
Dorfgemeinschaftshaus (mit Thekenanlage, Toiletten, Bühne und umgebendes Grundstück)
Gemeinderaum in Hohlstedt
Kegelbahn
Sportlerheim
§ 2 Nutzungszweck
Die Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen sollen der Durchführung von Versammlungen, sportlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und privaten Veranstaltungen dienen.
§ 3 Nutzung
Das Dorfgemeinschaftshaus, der Gemeinderaum in Hohlstedt, das Sportlerheim und die Kegelbahn einschließlich ihrer Anlagen und Einrichtungen können grundsätzlich von
der Gemeinde Großschwabhausen
den ortsansässigen Vereinen
unter Einhaltung der damit verbundenen Auflagen und Bedingungen kostenfrei genutzt werden.
Alle Räumlichkeiten können außerdem an ortsansässige und ortsfremde Personen mit Zustimmung der Gemeinde vermietet werden. Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses ist der Abschluss eines schriftlichen gegenseitig unterzeichneten einvernehmlich zustande gekommenen Mietvertrages erforderlich.
Für politische Parteien bzw. Gruppierungen besteht kein Recht auf Benutzung. Außerdem sind Nutzungen durch Veranstaltungen, welche sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten oder nach Art und Umfang geeignet sind, die öffentliche Sicherheit und/oder die Sicherheit der Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen zu gefährden oder das Ansehen der Gemeinde Großschwabhausen schädigen können, zu untersagen.
Der Nutzer hat besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse und Interessen der umliegenden Anwohner zu nehmen.
§ 4 Verantwortlichkeit der Gemeinde
Die Gemeinde führt einen Veranstaltungs- und Terminkalender, sowie ein Betriebsbuch. Die Gemeinde kann einen Beauftragten zur Vergabe der Räume und zum Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages bestimmen.
Der Vertreter und Beauftragte der Gemeinde ist berechtigt, Benutzern der Räumlichkeiten in Einrichtungen und/oder seiner Anlagen, die dieser Ordnung zuwiderhandeln, Weisungen zu erteilen. (Hausrecht)
§ 5 Benutzungsverhältnis
Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Natur.
§ 6 Schriftlicher Mietvertrag
Der Mietvertrag für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird schriftlich geschlossen. Aus einer mündlichen oder schriftlich beantragten Terminnotierung kann kein Rechtsanspruch auf den späteren Abschluss eines Mietvertrages abgeleitete werden. Erst ein beiderseitig unterzeichneter Vertrag bindet den Nutzer und die Gemeinde Großschwabhausen.
§ 7 Bestandteile des Mietvertrages
Verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages sind die Entgeltforderung in Höhe von 300,00 € pro Veranstaltung, die ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Großschwabhausen in der Fassung vom 23.7.2007 und der Inhalt dieser Benutzungsordnung.
Vor Abschluss eines Mietvertrages haben die Benutzer einen förmlichen Antrag zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
§ 8 Rechte des Veranstalters
Der Nutzungsvertrag berechtigt den Veranstalter, die Einrichtungen zu den genannten Zeiten für den festgelegten Zweck in Anspruch zu nehmen.
§ 9 Veranstaltungsauswahl
Für die Entscheidung über die Priorität von Veranstaltungen ist das Interesse der Gemeinde Großschwabhausen ausschlaggebend.
§ 10 Werbung, Gewerbeausübung, Verkauf
Jede Art von Werbung, Gewerbeausübung, Verkauf und auch eigenverantwortlichen privaten Ausschank und Angebot von Speisen in den Räumlichkeiten, Einrichtungen und dem diese umgebenden Gelände bedürfen der besonderen Erlaubnis der Gemeinde. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis kann die Gemeinde ein besonderes Entgelt verlangen. Das Anbringen von Plakaten, Werbungen und anderen Gegenständen an den Wänden, Säulen, Fußböden, Decken, Fenstern und Türen der Räumlichkeiten ist dem Nutzer untersagt, es sei denn dies wurde schriftlich als Bestandteil des Mietvertrages genehmigt.
§ 11 Schließung und Öffnung
Der Veranstalter übt nach Übergabe der Schlüssel durch die Gemeinde das Hausrecht als Erfüllungsgehilfe gegenüber Dritten aus. Dies schließt jedoch nicht das Weisungsrecht des Eigentümers nach § 4 aus.
Er hat die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu öffnen und nach Beendigung der Veranstaltung wieder zutrittssicher zu schließen.
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Ende der Veranstaltung spätestens jedoch nach 48 Stunden hat der Nutzer die Räumlichkeiten und die umliegenden Grundstücke im ursprünglichen Zustand besenrein an die Gemeinde oder deren Beauftragten durch Überreichung sämtlicher Schlüssel zu übergeben. Mit der Übergabe werden die Räume nach gründlicher Durchschau abgenommen. Hierzu wird ein zu unterzeichnendes Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll gefertigt. Der Nutzer ist verpflichtet sämtliche Schäden am Gebäude, auf dem umgebenden Gelände, in den Räumlichkeiten und am Inventar unverzüglich anzuzeigen und bei entsprechender Verantwortlichkeit Schadensersatz zu leisten.
Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Nutzer für die Anschaffung einer neuen Schließanlage.
§ 12 Tiere
Tiere dürfen in die Räume und Einrichtungen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde Großschwabhausen mitgenommen werden.
§ 13 Garderobe
Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für verloren gegangene und/oder beschädigte Garderobe und Gegenstände.
§ 14 Verbot von Feuerwerkskörpern, Waffen, Gefahrstoffen
Das Abbrennen von Feuerwerk und bengalischem Licht, das Mitbringen sowie der Verkauf von gefährlichen Gegenständen und Waffen sind untersagt.
Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigtem und verdichteten Gas ist unzulässig.
In den Räumlichkeiten herrscht generelles Rauchverbot. Der Veranstalter ist verpflichtet dieses entsprechend durchzusetzen.
§ 15 Genehmigungen
Der Veranstalter hat rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und die steuerlichen Vorschriften zu beachten.
§ 16 Fundsachen
Fundsachen werden der Gemeinde übergeben und können dort abgeholt werden.
§ 17 Versicherung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung selbst verantwortlich. Eine Unterversicherung kann im Schadensfall nicht eine Minderung des Schadensersatzanspruches der Gemeinde gegenüber begründen. Der Nutzer haftet für alle im Zuge der Veranstaltung auftretenden Personen- und Sachschäden.
§ 18 Rücktritt
Die Gemeinde Großschwabhausen kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Bestimmungen der Nutzungsordnung oder des Mietvertrages nicht eingehalten, oder die öffentlichen Räumlichkeiten der Gemeinde infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können. Dem Nutzer steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
§ 19 Ausschluss und Vertragsstrafe
Nutzer die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für begrenzte Zeit von der Nutzung sämtlicher gemeindlicher Räumlichkeiten nach dieser Ordnung ausgeschlossen werden.
Bei einem Verstoß gegen diese Benutzungsordnung liegt es im Ermessen der Gemeinde eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 € festzusetzen.
§ 20 Haftung
Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die im Zuge der Veranstaltung am Gebäude, in den Räumlichkeiten, am Inventar und an den Außenanlagen entstehen. Er ist verpflichtet diese Schäden unverzüglich bei der Gemeinde oder einem Mitglied des Gemeinderates anzuzeigen. Für evtl. auftretende Folgeschäden, hat der Nutzer ebenso einzustehen. Weitere Regelungen sind dem Mietvertrag enthalten.
§ 21 Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen im Mietvertrag, durch die die Anwendung dieser Benutzungsordnung ihrem Inhalt nach verändert wird, bedürfen der Schriftform.
§ 22 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Großschwabhausen, den 23.04.12
……………………………………………………………
gez. H.-J. Schaffarzyk
Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Informationen aus der GR-Sitzung vom 23.02.12
TOP 3. Beratung zum Entwurf Haushaltssatzung 2012
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 stand zur Beratung in 1. Lesung.
Der Bürgermeister erläuterte einzelne Stammpositionen im Verwaltung- und Vermögenshaushalt. Die Gemeinderäte sind gefordert über Ergänzungen oder Änderungen nachzudenken, um sie in die Beschlussfassung einzubeziehen, die nach der 2. Lesung erfolgen soll.
Maibaumsetzen
Am Dienstag, den 01.05.12 um 10.00 Uhr wird vor dem Feuerwehrgerätehaus, durch die Kameraden der FFW Großschwabhausen der Maibaum gesetzt. Für Getränke und Speisen ist reichlich gesorgt. Ab 14.00 Uhr wird Kaffee und Kuchen angeboten.
Die musikalische Unterhaltung übernehmen die „Stadtrodaer Stadtbummler“.
Bierkrug schieben 2012
In letzten Jahr hatte die Abteilung Kegeln des SV Fortuna Großschwabhausen eine neue Attraktion zur Maifeier vorbereitet. Aufgrund der positiven Resonanz haben wir uns entschlossen, auch in diesem Jahr das Bierkrug schieben durchzuführen.
Dazu laden die Organisatoren alle Großschwabhäuser, viele Gäste aus den anderen Ortsteilen und Nachbargemeinden herzlich ein.
Wir schieben am 1. Mai ab 10.00 Uhr an.
gez. George-E. Junger
Abteilungsleiter Kegeln
Bürgermeister sagt Danke
An dieser Stelle möchte ich mich bei den freiwilligen Helfern bedanken, die an den Arbeitseinsätzen im Kindergarten „Zwergenland“ und der Nebeneinrichtung Hohlstedter Spatzen aktiv teilgenommen haben.
Auch den Helfern aus Hohlstedt und Kötschau die an anderen Objekten tätig waren, mein Dank für deren Einsatz.
An alle Helfer die Bitte lassen Sie sich nicht davon negativ beeinflussen, dass es immer wieder dieselben Personen sind, die mitmachen und aber auch die die nicht mitmachen. Das war schon vor Jahrzehnten so und bleibt auch in der Zukunft so.
Gemeinde verkauft Eigentumswohnung
- Ausschreibung –
Die Gemeinde verkauft eine 3-Raumwohnung, Größe 60 m², in Großschwabhausen,
Hainweg 4b, Hochparterre links.
Die Wohnung befindet sich in einem abgewohnten Zustand. Der notwendige Renovierungsaufwand beinhaltet die Sanitäranlage, Türen und Heizkörper.
Der Mindestverkaufspreis beträgt 30.000,- €.
Besichtigung erst nach dem 01.05.2012 möglich.
Angebote bis 15.05.12 an die Gemeindeverwaltung Großschwabhausen,
Am Hohlstedter Weg 3 in 99441 Großschwabhausen.
SV Fortuna Großschwabhausen
Abteilung Handball
Handball-Männer sind vorzeitig Staffelsieger!!!!!
Die Landesligahandballer aus dem „kleinsten Handballdorf Thüringens“ haben den Staffelsieg in der Landesliga bereits drei Spieltage vor Saisonende schon sicher in der Tasche.
Durch einen hart umkämpften 36:34-Heimsig gegen den TSV 1998 Opppurg gab die Niederlage von Verfolger HSV Weimar in Altenburg (23:27) letztendlich den vorzeitigen Ausschlag.
Bei noch drei ausstehenden Spielen (Jena (A), Königsee (A) und Arnstadt (H) ist man mit 7 Punkten Vorsprung uneinholbar und feiert damit den größten Erfolg im Großschwabhäuser Männerhandball.
Die Handballerfolgsstory in Großschwabhausen begann bereits 1995, als man sensationeller Weise unter der leidenschaftlichen Führung von Altmeister Werner Grau Thüringenmeister in der E-Jugend wurde.
Dieser Erfolg konnte dann sogar 1997 in der D-Jugend wiederholt werden. Damals schon als Kind dabei war Matthias Koch, der nun in Großschwabhausen nach seinem Comeback gleich wieder mit an die Tabellenspitze stürmte.
Unser ca.1000-Einwohner zählendes Dorf konnte wieder einmal eindrucksvoll zeigen, dass man (auch) im Handball besser als die großen Städte wie Weimar (ca. 65.000 Einw.) oder Jena (ca. 105.000 Einw.) ist…
Die Mannschaft hat die mit Abstand beste Leistung der letzten Jahren abgerufen, auch bedingt durch den qualitativ und quantitativ gut besetzten Kader, aus dem kein Einzelner herausragt, sondern das Team der Star ist!!
Toll auch die Unterstützung von den Rängen und an den Trommeln um Chefpauker Norbert Schaal, die bei JEDEM Spiel für Heimspielatmosphäre sorgen.
Im Übrigen nimmt Großschwabhausen auch bei den Zuschauerzahlen den 1. Platz in der Landeliga ein, pilgern doch durchschnittlich ca. 150 Zuschauer in unsere Sporthalle!!
Am 12. Mai, anlässlich unseres letzten Saisonspiels gegen die SG Arnstadt (gegen die wir im Hinspiel eine bittere aber verdiente 31:34 Auswärtsniederlage hinnehmen mussten), möchten wir gemeinsam mit allen Anwesenden nach Spielende bei FREIBIER
(Rost brennt!) einen würdigen und fröhlichen Saisonabschluss feiern.
Ob die Relegationsspiele um den Aufstieg in die Thüringenliga stattfinden (gegen den Tabellenzweiten der Staffel 2), steht noch nicht 100%-fest.
Am 12. Mai kann man aber dann vielleicht doppelt (Meister und Aufsteiger) feiern, ansonsten muss man am Himmelfahrtstag (A) und am 19.05.um 18.30 Uhr in eigener Halle nochmals “ran“.
Bundesligaschiedsrichter Andreas Jacob lädt am Freitag, den 18.05.2012 um 19.00 Uhr, zu einem unterhaltsamen Videoabend ein, wenn Er den Zuschauern und Fans auf unterhaltsame Weise das komplizierte Handball-Regelwerk per Videoleinwand und Diskussion leicht und locker rüberbringen will.
Dazu ist Jede(r) bei freiem Eintritt im kleinen Saal des „Gasthof Hänsgen“ herzlichst eingeladen.
gez. Dirk Heinemann
Abteilungsleiter
SV Fortuna Großschwabhausen
Abteilung Fußball
Die G-Junioren gewannen ihr erstes Freiluftspiel in Bad Berka mit 5:1 und sind gut vorbereitet für kommende Freundschaftsspiele. Die Alten Herren starteten mit einer 3:1 Niederlage bei Jenapharm in die Freundschaftsspiele. Die Saison geht nun bei allen Mannschaften in die entscheidende Punkt- und Pokalspielphase. Wir möchten an dieser Stelle schon einmal auf unser traditionelles Pfingstturnier hinweisen. Geplant ist ein Turnier mit Männermannschaften und alle Nachwuchsmannschaften sollen ebenfalls zum Einsatz kommen. Nähere Informationen dann zu einem späteren Zeitpunkt in der lokalen Presse bzw. auf unserer Internetseite.
Herzlichen Glückwunsch unseren Handballern zur Meisterschaft in der Landesliga. Jungs das war eine überragende Saison. Wir wünschen euch viel Erfolg bei den kommenden Aufgaben.
Termine im Mai :
Pfingstturnier Samstag, 26.05.2012
Männer:
Sa. 05.05.2012 15:00 SV Fortuna Großschwabhausen -SV Am Ettersberg II
Sa. 12.05.2012 15:00 SV Blau-Weiß Niederroßla - SV Fortuna Großschwabhausen
Sa. 19.05.2012 15:00 SV Fortuna Großschwabhausen - TSV 1928 Kromsdorf II
D-Junioren:
Sa.05.05. 2012, 10:30 SG SSV BG Mellingen – SC 1903 Weimar 3.
Mi. 09.05. 2012, 17:30 FSV GW Blankenhain – SG SSV BG Mellingen
Sa. 12.05. 2012, 10:30 SG SSV BG Mellingen – SG FV Niederzimmern
Mi. 23.05. 2012, 17:30 SG SSV BG Mellingen – VfB Apolda 2
Mi. 30.05. 2012, 17:30 SC 1903 Weimar 3. – SG SSV BG Mellingen
E-Junioren:
So. 06.05.2012 10:30 TSV 1864 Magdala - SG Großschwabhausen
Sa. 12.05.2012 10:00 SG Großschwabhausen - TSV 1928 Kromsdorf
So. 20.05.2012 10:30 SG BSC Apolda - SG Großschwabhausen
F-Junioren:
Sa. 05.05.2012 09:00 SV Fortuna Großschwabhausen - Einheit Bad Berka Mädchen II
So. 13.05.2012 09:00 SC 1903 Weimar II - SV Fortuna Großschwabhausen
So. 20.05.2012 10:30 SV Fortuna Großschwabhausen - SG Moorental
gez. Steffen Guddat
Abteilungsleiter