Bekanntmachung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Am Park“ in Großschwabhausen

Der Bebauungsplan einschließlich der zeichnerischen Darstellung, der Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB seit dem 02.07.2018 in der Gemeindeverwaltung Großschwabhausen, Am Hohlstedter Weg 3, 99441 Großschwabhausen, während der Sprechzeit des Bürgermeisters, donnerstags von 16:00 – 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Die o.g. Unterlagen für das Allgemeine Wohngebiet „Am Park“ können hier vorab eingesehen werden:

F. Guddat
Bürgermeister

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