Kita Großschwabhausen: Von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb

Liebe Eltern,

Die Öffnung der Kindertagesbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb soll zum 2.06.2020 erfolgen, hierbei soll allen Kindern gleichberechtigt ein Zugang zu Angebot frühkindlicher Bildung ermöglichet werden.

Der Betreuungsumfang wird zeitlich auf 9 Stunden Öffnungszeit eingeschränkt.

Der Kitabetrieb in Großschwabhausen beginnt 7.00 Uhr und endet 16.00 Uhr.

Folgende Hygieneregeln sind zu beachten:
(Auszug aus dem Hygienekonzept zur Pandemie 2020  zum Schutz von Kindern und Beschäftigten  in der Kindertageseinrichtung Zwergenland vom 20.05.2020)                   

  • Nies- und Hustenetikette beachten, einmaliges Nutzung der Taschentücher
  • Einhaltung der Abstandregelung von 1,5 – 2 Meter zu Mitarbeitern und Eltern und das Tragen von Schutzmasken im Kitagebäude
  • Anmeldung über Sprechanlage mit Namen, die Erzieher melden sich
  • Die Übergabe der Kinder erfolgt im ersten Eingangsbereich oder im Außenbereich nur durch ein Elternteil unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 bis 2 Metern.
  • Im Außenbereich werden die Bringe- und Abholsituation durch zwei Eingänge entzerrt, Haupteingang Gartentür nur für den Kleinkindbereich, Nebeneingang für die Kinder im „offenen Bereich“
  • Das Betreten des Eingangsbereiches der Kita ist nur Einzeln möglich
  • Fachpersonal und Eltern tragen Schutzmasken bei der Übergabe der Kinder
  • Zur Desinfektion der Hände bei der Übergabe der Kinder steht ein Spender Händedesinfektion für die Eltern bereit
  • Kurzdokumentation in der Bringesituation: tägliche kurze Elternbefragung zum Gesundheitszustand des Kindes („Gesundheitsscheck“)
  • Die Kinder werden im ersten Flur vom Fachpersonal entgegengenommen und in die Garderobe und den vorgesehenen Gruppenraum begleitet
  • Vermeidung von unnötigen Körperkontakt, z.B. Händeschütteln
  • Während der Übergabe der Kinder keine langen Tür- und Angelgespräche führen. Bei Fragen und Problemen stehen wir telefonisch unter 036454-50685 zur Verfügung.
  • U3 und Ü3 Kinder sind in je 2 Gruppen geteilt, die Betreuung erfolgt mit beständigen Personal
  • Schlafanzüge, Bettzeug werden wöchentlich durch die Eltern gewaschen
  • Mitgebrachte Kuscheltiere, nur für den Kleinkindbereich, verbleiben in den Betten und werden wöchentlich zum Waschen mitgegeben
  • Mitbringen von Spielzeug, Büchern usw. ist untersagt
  • Zähneputzen ist ausgesetzt
  • Zur Kontaktreduzierung sind alle gemeinschaftlichen und gruppenübergreifenden Aktivitäten außerhalb der festen Gruppenstruktur in der Einrichtung untersagt. Das betrifft insbesondere Jahresfeste, Zuckertütenfest, gruppenübergreifende Geburtstagsfeiern usw.

Betretungsverbot

  • Mit SARS-CoV-2-Infizierte
  • Personen mit direkten Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit SARS-CoV-23- Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt
  • Reiserückkehrer aus dem Ausland in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr
  • Symptomatische Personen (auch bei milden Symptomen!). Kinder mit Zeichen von Erkältungssymptomen wie z.B. Schnupfen, Husten, Fieber und Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (auch Eltern) dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Bei Auftreten von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung in der Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung werden das Kind und ggfs. vorhandene Geschwisterkinder, sofort  isoliert. Die Eltern werden umgehend  informiert und zur Abholung des Kindes bzw. der Kinder aufgefordert. Die Eltern werden auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen.
  • Umgehend muss mit dem Gesundheitsamt Quarantäne und Isolierung der Kontaktpersonen abgesprochen und konsequent umgesetzt werden mit Festlegung des Aufhebungszeitpunkts bzw. Wiederzulassung.

Großschwabhausen, 26.05.2020

Ihr Erzieherteam

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