Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Bitte lesen Sie die Verordnung, welche am 25.März 2020 in Kraft tritt: Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie 

Das Kabinett hat heute die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EidämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündigung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß §9 des Thüringer Verkündigungsgesetzes auf dem Wege der Veröffentlichung im Gesetz. und Veröffentlichungsblatt baldestmöglich zu veranlassen.

Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkafttreten der Verordnung zum 25.März 2020 gewährleistet.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles - Großschwabhausen Hauptstartseite veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.