Hohlstedt

Die Gemeinde Hohlstedt wurde zum 1. Dezember 2007 als Gebietskörperschaft aufgelöst und zusammen mit seinem Ortsteil Kötschau in die Gemeinde Großschwabhausen eingegliedert.

Hohlstedt wird erstmals in der Urkunde des König Otto I. für den Grafen Billung aus dem Jahre 958 als Haholstat erwähnt und ist auf den germanischen Personennamen Haholt zurückzuführen.

Der Ortsteil Kötschau wird erstmals in einer Urkunde von Kaiser Friedrich I. für Kloster Altenzelle 1183 als Cotisowe genannt. Das Rittergut übte Partrialgerichtsbarkeit im Ort aus, die Bewohner betrieben Landwirtschaft, zumeist in mittelbäuerlichen Betrieben. Während zum Rittergut am Ende des 19. Jahrhunderts nur 89 ha gehörten.