Die Gemeindeverwaltung möchte alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer an die Verpflichtung zur Beseitigung von Eis und Schnee auf allen Gehwegen vor ihren Grundstücken hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Abstumpfen der Gehwege bei Glätte zu Ihren Pflichten gehört.
Zum Schutz der Umwelt und der Oberflächen der Gehwege bitten wir Sie, zur Beseitigung von Eis und Schnee weitestgehend auf den Einsatz von Salz zu verzichten und als Streugut vorrangig Sand bzw. Splitt zu verwenden.