Das Betreten sowie Benutzen der Spielanlagen ist bis auf weiteres untersagt!
Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land
Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
Auszug:
- Schließung von Einrichtungen und Angeboten
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind die folgenden Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder Eigentumsverhältnissen:
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angeboten sowie Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Zoologische Gärten und Tierparks;
F. Guddat – Bürgermeister