Betreten und Benutzen der Spielanlagen ist untersagt

Das Betreten sowie Benutzen der Spielanlagen ist bis auf weiteres untersagt!

Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land

Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2

Auszug:

  1. Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind die folgenden Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder Eigentumsverhältnissen:

  • Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angeboten sowie Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Zoologische Gärten und Tierparks;

F. Guddat – Bürgermeister

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