Erinnerung an die Streu- und Räumpflicht im Winter

Nach dem wieder einmal der Winter vor der Tür steht, möchte die Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer an die Verpflichtung zur Beseitigung von Eis und Schnee auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass auch das Abstumpfen der Gehwege bei Glätte zu Ihren Pflichten gehört. Zum Schutz der Umwelt und der Oberflächen der Gehwege bitten wie Sie, zur Beseitigung von Eis und Schnee weitestgehend auf den Einsatz von Salz zu verzichten und als Streugut vorrangig Sand bzw. Splitt zu verwenden.

Steffen Voigt
Bürgermeister

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles - Großschwabhausen Hauptstartseite veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.