Kitas in Holstedt und Großschwabhausen: Geänderte Öffnungszeiten und Brief an die Eltern

Die Öffnungszeiten werden ab Montag 15.06.2020 wie folgt geändert:
Kita Großschwabhausen von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Kita Hohlstedt von 8.00 bis 15.00 Uhr.


Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigten,
unten stehende Informationen für Sie zur Kenntnisnahme:

An alle Mitgliedskommunen

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben wurden wir vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) über die weiteren Schritte zur Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen ab 15. Juni 2020 informiert. Von dem ursprünglich angekündigten Betreuungsangebot von mindestens acht Stunden ist das Land wieder abgerückt. Wir verweisen insofern auf die nachfolgenden Informationen:

… wie Ihnen Herr Minister Holter bereits im Rahmen einer Telefonkonferenz am 28. Mai 2020 angekündigt hatte, werden ab dem 15. Juni 2020 weitere Lockerungsmaßnahmen in Kraft treten, die auch die Kindertagesbetreuung betreffen.

Ich möchte Sie insoweit auf die Medieninformation des TMBJS verweisen, die Sie unter folgendem Link finden: https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/nachrichtenarchiv

Wichtig ist: Diese Öffnung stellt einen weiteren Schritt innerhalb der laufenden Phase des eingeschränkten Regelbetriebs dar. Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen erfolgt nach wie vor unter dem Regime des Infektionsschutzgesetzes.

Daher übermittele ich Ihnen hier die wichtigsten Informationen vorab in Kürze:

  • Es soll ein verlässliches tägliches Betreuungsangebot für alle Kinder im Umfang von mindestens 6 Stunden im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtungen sichergestellt werden. Eine Betreuung von 8 Stunden soll angestrebt werden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen vor Ort, so dass das maximal mögliche Angebot verwirklicht wird.
  • Soweit personelle und sachliche Ressourcen vorhanden sind, sollen darüber hinaus weitere Betreuungsangebote gemacht werden.
  • Im Vordergrund stehen nach wie vor vorbeugende Kontaktminimierung und Kontaktnachverfolgung bei nachgewiesener COVID 19-Infektion.
  • Feste Gruppen (Kinder und Personal) in fest zugeordneten Räumen; Vermeidung der Mischung von Gruppen, keine offenen oder teiloffenen Konzepte.
  • keine Vorgaben zu festen Raum- und Gruppengrößen, keine Abstandsgebote für Kinder
  • Bei einem zu hohen Infektionsgeschehen in einer Region/Gemeinde (Grenzwert sind 35 infizierte Personen/100 000 EW) können Gruppen oder ganze Einrichtungen durch örtliche Gesundheitsämter geschlossen werden.
  • Das pädagogische und andere Personal wird, sobald die Möglichkeiten bestehen, in dem vom wissenschaftlichen Beirat empfohlenen Rhythmus freiwillig auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet werden können. Neben individuellen Tests kommen dabei Pooltestungen an ausgewählten Messpunkten in Betracht.

Die wesentlichen Regelungen werden in einer Rechtsverordnung zu finden sein, die derzeit erarbeitet und abgestimmt wird. Die Hygienevorgaben in der Handreichung werden entsprechend angepasst und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren ist vorgesehen, von den Eltern eine Erklärung zum Gesundheitszustand und zur Kenntnisnahme und Beachtung des Infektionsschutz- und Hygienekonzepts der Einrichtung zu fordern. Hierzu wird ein Musterformular erstellt, welches ich Ihnen zeitnah zur Abstimmung zur Verfügung stellen werde.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Silke Völlmeke
Gemeinde- und Städtebund Thüringen

Für Fragen steht Ihnen gern die Gemeindeverwaltung und die Leiterin der Einrichtung zur Verfügung.

D. Eilenstein, Leiterin der Einrichtung Gemeindeverwaltung
F. Guddat, Bürgermeister

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