Die Gemeide Großschwabhausen veröffentlicht auf diesem Wege die
Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land zur Anordnung weitergehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung eines erhöhten Infektionsgeschehens im Kreis Weimarer Land vom 14. Dezember 2021 zu ihrer Kenntnisnahme:
> Allgemeinverfügung vom 14.12.2021
Diese neue Allgemeinverfügung tritt am 15.12.2021 in Kraft und mit Ablauf des 20.12.2021 wieder außer Kraft (im Anschluss daran soll eine landeseinheitliche Regelung durch eine Thüringer Rechtsverordnung getroffen werden).
Auf einige ausgewählte Punkte der Allgemeinverfügung möchten wir Sie besonders aufmerksam machen:
- In § 1 wird die bisherige Begriffsbestimmung „2G+“ neu definiert, d.h. trotz des „+“ im „2G+“ entfällt künftig die Vorlagepflicht einer Testung für die dort ausdrücklich genannten Personengruppen der Geimpften/Genesenen.
- Neben den Verschärfungen bei den Kontaktmöglichkeiten (§ 2) und bei der FFP2-Masken-Pflicht (§ 3) sind nach § 4 nunmehr grundsätzlich (also mit den bekannten Ausnahmen, z.B. Kinder bis 6 Jahre) auch an den nach der StVO ausgewiesenen Haltestellenbereichen (Zeichen 224) FFP2-Masken zu tragen.
- Sehr bedeutsam für Sie ist insbesondere die Regelung in § 8, da danach der Publikumsverkehr in den (Kommunal-)Verwaltungen nunmehr ebenfalls der 3G-Pflicht unterliegt.
- Ergänzend sei im Übrigen noch auf die Erweiterung der 2G+ Pflichten in § 10, das Zuschauerverbot bei Sportveranstaltungen in § 11 und das Alkoholausschankverbot (nicht jedoch ein Alkoholkonsumverbot) in § 12 hingewiesen.