Thüringer „Corona-Verordnung“ vom 22.01.2022

Die Gemeide Großschwabhausen veröffentlicht auf diesem Wege die
3. Änderungsverordnung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 22.01.2022 (Inkrafttreten bereits am 23.01.2022) zur Kenntnisnahme.

Unterzeichnete Verordnung

Lesefassung der Verordnung

Lesefassung der Verordnung mit gekennzeichneten Änderungen

Auf einige wichtige Punkte bzw. Änderungen möchten wir an dieser Stelle kurz eingehen:

Die Begriffsdefinitionen in § 2 Abs. 2 Nr. 12 und 13 wurde mit den bundesgesetzlichen Regelungen (SchAusnahmV) verknüpft und insofern vereinheitlicht. Auf die Erleichterungen bei den 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen in § 2 Abs. 3 der Verordnung für die dort genannten Personenkreise sei zudem hingewiesen. Neben Anpassungen im § 9 zur Absonderungspflicht ist schließlich noch die Änderung bei Versammlungen in § 19 Abs. 2 der Verordnung (keine feste Personenhöchstgrenze) hervorzuheben.

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