Die Gemeide Großschwabhausen veröffentlicht auf diesem Wege die
3. Änderungsverordnung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 22.01.2022 (Inkrafttreten bereits am 23.01.2022) zur Kenntnisnahme.
Lesefassung der Verordnung mit gekennzeichneten Änderungen
Auf einige wichtige Punkte bzw. Änderungen möchten wir an dieser Stelle kurz eingehen:
Die Begriffsdefinitionen in § 2 Abs. 2 Nr. 12 und 13 wurde mit den bundesgesetzlichen Regelungen (SchAusnahmV) verknüpft und insofern vereinheitlicht. Auf die Erleichterungen bei den 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen in § 2 Abs. 3 der Verordnung für die dort genannten Personenkreise sei zudem hingewiesen. Neben Anpassungen im § 9 zur Absonderungspflicht ist schließlich noch die Änderung bei Versammlungen in § 19 Abs. 2 der Verordnung (keine feste Personenhöchstgrenze) hervorzuheben.