Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großschwabhausen laden ein:
✔️ Am 1. Mai 2022 ab 10:00 zum Maibaumsetzen
✔️ Der Rost brennt
✔️ Ab 14:00 Kaffee und Kuchen
✔️ Live-Kapelle
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großschwabhausen laden ein:
✔️ Am 1. Mai 2022 ab 10:00 zum Maibaumsetzen
✔️ Der Rost brennt
✔️ Ab 14:00 Kaffee und Kuchen
✔️ Live-Kapelle
Bitte beachten sie die geänderten Öffnungzeiten unserer Gemeindeverwaltung in Großschwabhausen ab April 2022.
Montag – Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Die Gemeide Großschwabhausen veröffentlicht auf diesem Wege die
5. Änderungsverordnung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 22.01.2022 (Inkraftgetreten am 01.03.2022) zur Kenntnisnahme.
Lesefassung der Verordnung mit gekennzeichneten Änderungen
Eine Übersicht über die nunmehr geltenden Maßnahmen finden Sie auch unter https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen. Die Internetadresse www.tmasgff.de/infektionslage mit dem „neuen“ Stufensystem in Thüringen ist zudem online gestellt.
Das Weimarer Land befindet sich derzeit in Warnstufe 2 und hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht und amtlich bekanntgemacht, die am Montag, 07.02.2022 in Kraft tritt. Sie beinhaltet Lockerungen in einigen Bereichen und tritt mit Ablauf des 02.03.2022 außer Kraft.
Anbei für Sie die Allgemeinverfügung und eine vom Ministerium zur Verfügung gestellte Übersicht mit den möglichen Lockerungen in Warnstufe 2.
Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land
Übersicht der Warnstufe 2
Die Gemeide Großschwabhausen veröffentlicht auf diesem Wege die
3. Änderungsverordnung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) vom 22.01.2022 (Inkrafttreten bereits am 23.01.2022) zur Kenntnisnahme.
Lesefassung der Verordnung mit gekennzeichneten Änderungen
Auf einige wichtige Punkte bzw. Änderungen möchten wir an dieser Stelle kurz eingehen:
Die Begriffsdefinitionen in § 2 Abs. 2 Nr. 12 und 13 wurde mit den bundesgesetzlichen Regelungen (SchAusnahmV) verknüpft und insofern vereinheitlicht. Auf die Erleichterungen bei den 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen in § 2 Abs. 3 der Verordnung für die dort genannten Personenkreise sei zudem hingewiesen. Neben Anpassungen im § 9 zur Absonderungspflicht ist schließlich noch die Änderung bei Versammlungen in § 19 Abs. 2 der Verordnung (keine feste Personenhöchstgrenze) hervorzuheben.
NEU: Die Übersicht der Sitzungen unseres Gemeinderates finden sie jetzt hier: Sitzungskalender des Gemeinderates 2022.
Die Gemeide Großschwabhausen veröffentlicht auf diesem Wege die
Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land zur Anordnung weitergehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung eines erhöhten Infektionsgeschehens im Kreis Weimarer Land vom 14. Dezember 2021 zu ihrer Kenntnisnahme:
> Allgemeinverfügung vom 14.12.2021
Diese neue Allgemeinverfügung tritt am 15.12.2021 in Kraft und mit Ablauf des 20.12.2021 wieder außer Kraft (im Anschluss daran soll eine landeseinheitliche Regelung durch eine Thüringer Rechtsverordnung getroffen werden).
Auf einige ausgewählte Punkte der Allgemeinverfügung möchten wir Sie besonders aufmerksam machen: